Oblomowsche Gesetze
Die Oblomowschen Gesetze gehen auf den User Oblomow zurück. Mit Feingefühl und stark ausgeprägten analytischen Fähigkeiten entwickelte er ihn Zusammenarbeit mit TuSlern allgemein anerkannte Gesetze. Seine beiden Hauptwerke sind das 'Das inoffizielle WoP-Gesetzbuch', sowie 'Das inoffizielle TuS-Gesetzbuch'. An letzterem wird, um im Sinne der Benutzerschaft und um Interesse von Administration und Rat abzuwägen, seit Jahren mit vollem Elan gearbeitet.
Entstehung
Gesetzbücher
(inoffizielles) WoP-Gesetzbuch
Oblomows Erstlingswerk erfreute sich großen Zuspruches. Auch außerhalb des TuSses fand es massive Anerkennung. Sein Wirken mit diesem Beitrag hat die TuSler näher an ihr Ziel gebracht bessere Menschen zu werden, als die zwangsreformierten Nutzungsbedingungen und die massenhaften Aussperrungen es je taten. So zumindest laut Befürwortern seines Schaffens.
Das könnte ein Grund sein, weshalb das WoP-Gesetzbuch nie von der herrschenden Klasse anerkannt wurde.
§1: Sinngemäß ausgeschriebenes "FSH" oder "Feinstrumpfhose" wird als frauendiskriminierend gesehen und wird mit Sperren von einer Woche bis zum Bann geahndet. Zu erwähnen sei, dass "Folikelstimulierendes Hormon" erlaubt ist. Ausgeschrieben hat es etwas mit nicht sittengemäßem Geschlechtsverkehr mit Angehörigen des weiblichen Geschlechts zu tun, welche dabei in einer stark passiven Rolle sind, während der Mann widerum in einer amokartigen Funktion stark aktiv ist. In Zusammenhang mit Lesben sind bisher keine Fälle bekannt.
§2: Kotverherrlichung gilt als sittenwidrig und wird geahndet, wobei je nach Härte nahezu alles möglich ist
§3: Nackte Ärsche sind verboten, sofern diese unattraktiv sind oder in pornographischem Sinne gezeigt werden, nicht davon betroffen sind der Kunst zuzuordnente Ärsche
§4: Rick-Roll-Seiten-Links sind verboten, sofern diese Popups liefern
§5: I.Keine Umgehung einer Sperre II. Ein Bann ist eine Sperre
§6: Verleumdung der Administration ist verboten, ebenso auch üble Nachrede, von einer angeklagtenfreundlichen Auslegung des Geschriebenen ist nicht auszugehen.
§7: Kein Rassismus
§8: I. Auch andere frauenfeindliche Äußerungen neben FSH sind natürlich verboten II. Männerfeindliche Äußerungen sind bisher nicht geahndet worden
§9: I.Kein Mobbing II.Mobbing von weiblichen Moderatoren führt zum Bann und mglw. zu Forenverbot
§10: ArcanIA nicht gut finden, insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Arcania-Diskussion-Moderatoren ist verboten und kann mit Verwarnungen, Speren oder Bann geahndet werden.
§11: I. Calvin ist ein stinknormaler User II. Es sei denn er wird Moderator oder Ähnliches
§12: Die Frage nach Minderbehirnung eines Users fällt unter Mobbing und ist verboten
§13: Konkrete Bombenbauanleitungsanfragen oder Drohungen führen zu Meldungen an den BND und zur Festnahme all deiner Freunde und Familienmitgliedern sowie zur Inhaftierung von dir selbst in ein geheimes CIA-Gefängnis
§14: "Bonze" als Beleidigung ist nicht forenrechtskonform
§15: Wer das Adminschosshündchen "mobbt" wird gesperrt.
§16: Die Marke Apple ist nicht zu kritisieren
§17: Administrationskritische Gesetzbücher sind verboten
§18: Rotschopfhetze ist auch mit Southparkbezug verboten, 4 Monate Sperre Minimum
§19: Nackte Frauen, die meditate nicht gefallen sind entweder eklig oder pornographisch, siehe §3
§20: Geäußerte Ejakulationsabsichten auf andere Nutzer sind mit Sperren zu ahnden.
§21: Die rassistische Form des Schokokusses ist verboten, siehe §7
§22: Kein Nazikram, in jedweder Form, außer bei Hellsingyoutubevideos, die von meditates Freunden erstellt wurden.
§23: das Forum auf russisch per "[img]-Befehl" umstellen ist untersagt
§24: Rat zum Suizid ist verboten
§25: Alle Threads bei andern durch einen Thread gelesen machen ist verboten
§26: Holy Shit ist nicht holykack, verboten ist es das nicht zu wissen. Dieses Vergehen wird zumeist mit einer lustigen Reaktion holykacks bestraft, außer, wenn man Holy Shit vor sich hat, dann passiert zumeist nichts.
§27: meditate ist unfehlbarer als der Papst
(inoffizielles) TuS-Gesetzbuch
§1 (1)Jeder TuSler hat das Recht gemobbt zu werden. (2) TuSler ist im Zweifelsfall jede im TuS-postende Person, welche auf Nachfrage bei Ratsvollversammlungen diesbezüglich keine Gegenstimme erhält (3) Das Recht ist im Bedarfsfall über die Räte des hohen Rats einzufordern. Der hohe Rat muss daraufhin mobbende Personen bestimmen. Mobbende Personen müssen keine TuSler sein. (4) Mobbt eine zum Mobben durch den hohen Rat aufgerufene Person nicht die zum Mobben bestimmte Person, wird ihr der Rang eines TuSlers aberkannt. Falls sie ein Nicht-TuSler ist, so wird ein Aussperrungsverfahren in die Wege geleitet.
§2 Jeder ist Deras, bis das Gegenteil bewiesen ist
§3 (1) Neulingen ist im Rahmen der Regeln grobstmöglich zu begegnen (2) Neulinge sind sämtliche im TuS-postenden Nicht-TuSler ohne Moderationsamt