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Die Seite wurde neu angelegt: „Die Oblomowschen Gesetze gehen auf den User Oblomow zurück. Mit Feingefühl und stark ausgeprägten analytischen Fähigkeiten entwickelte er ihn Zusammena…“
 
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=Gesetzbücher=
=Gesetzbücher=


==(inoffizielle) WoP-Gesetzbuch==
==(inoffizielles) WoP-Gesetzbuch==


[[Oblomow|Oblomows]] Erstlingswerk erfreute sich großen Zuspruches. Auch außerhalb des [[TuS|TuSses]] fand es massive Anerkennung. Sein Wirken mit diesem Beitrag hat die TuSler näher an das Ziel gebracht bessere Menschen zu werden, als es die zwangsreformierten Nutzungsbedingungen und die massenhaften Aussperrungen je taten. So zumindest laut Befürwortern seines Schaffens.
[[Oblomow|Oblomows]] Erstlingswerk erfreute sich großen Zuspruches. Auch außerhalb des [[TuS|TuSses]] fand es massive Anerkennung. Sein Wirken mit diesem Beitrag hat die TuSler näher an ihr Ziel gebracht bessere Menschen zu werden, als die zwangsreformierten Nutzungsbedingungen und die massenhaften Aussperrungen es je taten. So zumindest laut Befürwortern seines Schaffens.


Das könnte ein Grund sein, weshalb das WoP-Gesetzbuch nie von der [[Admin|herrschenden Klasse]] anerkannt wurde.  
Das könnte ein Grund sein, weshalb das WoP-Gesetzbuch nie von der [[Admin|herrschenden Klasse]] anerkannt wurde.  
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==(inoffizielle) TuS-Gesetzbuch==
==(inoffizielles) TuS-Gesetzbuch==


''§1'' (1)Jeder TuSler hat das Recht gemobbt zu werden.
(2) TuSler ist im Zweifelsfall jede im TuS-postende Person, welche auf Nachfrage bei Ratsvollversammlungen diesbezüglich keine Gegenstimme erhält
(3) Das Recht ist im Bedarfsfall über die Räte des hohen Rats einzufordern. Der hohe Rat muss daraufhin mobbende Personen bestimmen. Mobbende Personen müssen keine TuSler sein.
(4) Mobbt eine zum Mobben durch den hohen Rat aufgerufene Person nicht die zum Mobben bestimmte Person, wird ihr der Rang eines TuSlers aberkannt. Falls sie ein Nicht-TuSler ist, so wird ein Aussperrungsverfahren in die Wege geleitet.
''§2'' Jeder ist Deras, bis das Gegenteil bewiesen ist
''§3'' (1) Neulingen ist im Rahmen der Regeln grobstmöglich zu begegnen
(2) Neulinge sind sämtliche im TuS-postenden Nicht-TuSler ohne Moderationsamt